Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Sitzungen wird anhand der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) berechnet und beträgt im Normalfall 100,56 EUR. Die Gebühren für die Hausberuche werden individuell entschieden.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
In der Regel übernehmen sowohl private Krankenversicherungen als auch die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten bis zum 2,3-fachen Satz. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif jedoch teils deutlich. Erkundigen Sie sich daher bitte in jedem Fall bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Bedingungen.
Berufsgenossenschaften
Sofern die zu behandelnde Problematik in den Zuständigkeitsbereich von Berufsgenossenschaften fällt (z. B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall), übernehmen Berufsgenossenschaften die Therapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten der Therapie werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Selbstzahlung
Die Kosten der Behandlung können Sie selbstverständlich auch selbst tragen.